Beschreibung
Vermutlich als Kaltern oder Umgebung. Hand aus Eichenholz ausgeschnitten (Teil eines Daumens abgebrochen). Die „Weinbergshand“ wurde noch um 1900 auf einer Stange aufgestellt und bedeutete „Betreten bei Strafe verboten“, wenn vor der Weinlese die Weinberge „geschlossen“ wurden (Salfner = Weinberghüter, Pratzen = Hand). Zum Zeitpunkt der Übernahme (1960) war der Brauch praktisch erloschen. Früher waren diese Hände noch aus Blech ausgeschnitten, sie gehören in die Gesellschaft der Burgfriedenszeichen u.ä. - Vgl. Wilhelm Funk: Speer, Pfandschaub, Kreuz und Fahne, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, 65/1947, S. 287ff. und Wilhelm Funk: Alte deutsche Rechtsmale, Berlin-Bremen, 1940, S. 143ff.