Titel
Mehrteiliges Kleid, Robe à la française
Allgemeine Bezeichnung
Oberkleidung (Damen)
Inventarnummer
T4875,0
Sammlung
Textilien-Schmuck
Klassifikation
Oberkleidung
Oberkleidung Damen
Oberkleidung AAT-DE
Anzahl der Teile
3
Herstellungsdatum
um 1760
Standort
Derzeit nicht ausgestellt
Maße
T 4875,2: H: 89,5 cm, B: 66 cm
Material und Technik
Seidenrips, bestickt
T 4875,2: Grundgewebe: Seide, naturweiß, Gros de Tours, mit Seidenfäden bestickt.
Webkanten auf beiden Seiten mit vertikalen grün/ weißen Streifen, Breite: je 0,6 cm.
Die untere Kante des großen Gewebestückes ist einfach umgeschlagen, unversäubert; die obere Kante zur Passe hin liegt in der Naht unversäubert offen.
Die Webkanten des Grundgewebes sind auf die Rückseite umgeschlagen.
Die Passe ist aus 11 kleineren Gewebestücken zusammengesetzt: 10 Stücke des bestickten Grundgewebes sowie ein Stück einfarbig gestreifter Seide.
Stickerei: Seide, verschiedene Schattierungen von weiß, gelb, grün, rot, blau, violett und braun, sehr lockere 3s-/Z-Drehung; Seide, schwarz, 1 Rosaton, 2 Blautöne: 2z-/S-Drehung
Technik: Plattstich, Stielstich, Knötchenstich
Verschluss: Der halbkreisförmige Bund ist mit einem Gewebestreifen eingefasst, Leinwandbindung. Länge: 37 cm. Breite: 0,6 cm. Das zusammengesetzte Gewebe der Passe wurde dazu nach hinten umgeschlagen und die so entstehende Kante mit dem Band eingefasst. An beide Enden des halbkreisförmigen Bundes wurden zwei Bindebänder angenäht. Länge: links 33 cm; rechts: 32 cm, Breite 1,5 cm. Auf der Rückseite befinden sich am Bund zwei Tunnelzüge durch die jeweils ein weiteres Bindeband gezogen ist. Material aller Bänder: Leinen
Auf der linken Seite wurde der Tunnelzug durch Umklappen des Grundgewebes auf die Rückseite gebildet. Auf der rechten Seite ist die Bandhülle aus weißem Seidenstoff genäht, Breite 1,8 cm.
An der Rockbahn befinden sich zwei Abnäher, ein horizontaler ca. auf halber Höhe verlaufend (aufgetrennt), sowie ein vertikaler mittig direkt unter der Passe. Große Anzahl von Einstichlöchern und Garnresten vorhanden. Zu deren Interpretation siehe Rest. Prot. Nr. 1