Beschreibung
Kalligrafisch gestalteter "Rechtsverlaß" im Querformat. Aufwändige Handarbeit. Das vollständig beschriftete/gestaltete Papier ist auf eine braune Weichholztafel geklebt. Die Tafel ist mit einem schmalen, ebenfalls braunen Rahmen umgeben. Text: Wort für Wort: "Aus Bewilligung Eines Erbaren Rahts durch den Herrn Bürgermeister Carl Tetzel haben die Geschworne Meister der barchet Weber ein gantz handwerck zusammen Fodern [Feder?] lassen in beysein des Herrn Rugschreibers und Ihnen für gehalten / Erstlich Ist eines Handwercks begehren an die Geschworne daß Hinführt kein Meister in die Schaukammer gehen soll es sey dan vor der Schau oder nach verrichtung desselben bey Straff 24 Pfennig / aber Einer hette Wachgeld oder etwas anders darinnen an Zurichten der soll solches von Anfang der Schau oder nach Verichtung der Schau thun so sich aber einer unterstunde hinein zu gehen Er sey des Handwercks oder nict Weil die Geschwornen an der Schau stehen der soll schuldig seyn 24 Pfennige in die Schau hinein legen. / Des gleichen soll der so über daß Waschhauß gesetzt ist auch aus tretten bis die Schau vollendet ist. / bey obgemeldter Straff Geben Anno Christi 1591"